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   FG Baden-Württemberg, 11.09.1996 - 5 K 111/96   

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https://dejure.org/1996,33244
FG Baden-Württemberg, 11.09.1996 - 5 K 111/96 (https://dejure.org/1996,33244)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.09.1996 - 5 K 111/96 (https://dejure.org/1996,33244)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. September 1996 - 5 K 111/96 (https://dejure.org/1996,33244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 156
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.04.1954 - IV 345/53 U

    Aufwendungen für Beschaffung eines Hörapparates als Werbungskosten - Aufwendungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.09.1996 - 5 K 111/96
    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien war vorliegend zwar zu sehen, daß der BFH in seinem Urteil vom 8. April 1954 ( IV 345/53 U , BStBl III 1954, 174) Aufwendungen für Hörgerätebatterien insoweit für abzugsfähig erachtet hat, als diese im Dienst verbraucht worden sind.

    Entgegen der Auffassung des BFH in seiner Entscheidung vom 8. April 1954, a.a.O., lassen sich die hierdurch verursachten Aufwendungen auch nicht verhältnismäßig leicht und klar durch objektive Merkmale und Unterlagen in einen beruflichen und in einen privaten Bereich teilen, weshalb ein Abzug als Werbungskosten ausscheidet.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.09.1996 - 5 K 111/96
    Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung ( § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ) benutzbar sind, ist nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 [BFH 19.10.1970 - GrS - 2/70] ) für ihre Einordnung als Arbeitsmittel grundsätzlich der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend.
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 31/92

    Anschaffung von Brille für Bildschirmtätigkeit nicht als Werbungskosten absetzbar

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.09.1996 - 5 K 111/96
    Aufwendungen zur Kompensation körperlicher Behinderungen oder Mängel betreffen nämlich stets auch die allgemeine Lebensführung im Sinne des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92 ,BStBl II 1993, 193betreffend Aufwendungen für die Anschaffung einer Brille).
  • FG München, 06.12.2000 - 1 K 1488/99

    Kontaktlinsen grundsätzlich keine Werbungskosten

    Sie sind als medizinische Hilfsmittel zu beurteilen, die diese Eigenschaft auch dann nicht verlieren, wenn sie ausschließlich für die Berufstätigkeit Verwendung finden und am Arbeitsplatz aufbewahrt werden (vgl. Urteil des BFH vom 23.10.1992 VI R 31/92, BStBl II 1993, 193, zur Frage der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine ausschließlich am Arbeitsplatz verwendete Brille, und Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 11.9.1996 5 K 111/96, EFG 1997, 156, zur Frage der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Hörgerätebatterien, die ausschließlich am Arbeitsplatz verbraucht werden).
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